Fragen und AntwortenHier haben wir die am häufigsten gestellten Fragen aufgelistet. Wenn Ihre Frage nicht zu finden ist, können Sie uns mithilfe der untenstehenden Kontaktinformationen kontaktieren, und wir werden Ihre Frage so schnell wie möglich beantworten. Gibt es Internet im Ferienhaus?Viele unserer Ferienhäuser und Ferienwohnungen bieten einen kostenlosen Internetzugang an. Ist Strom im Preis inbegriffen?Nein. Wenn Sie beim Ferienhaus oder bei der Ferienwohnung angekommen sind, müssen Sie selbst den Stromzähler ablesen. Ein Ableseformular wird Ihnen zusammen mit dem Hausschlüssel ausgehändigt. Der Verbrauch wird bei Abreise abgerechnet. Es gibt einige wenige Ausnahmen, dann steht es unter den Hausdaten notiert. Sollen wir selbst die Endreinigung machen?Ja, Sie müssen in den meisten Ferienhäusern selbst die Endreinigung machen, es sei denn Sie haben eine Endreinigung bestellt und bezahlt. Das gemietete Haus muss immer sauber und aufgeräumt hinterlassen werden. In einigen Ferienhäusern ist obligatorische Endreinigung. Fragen Sie im Zweifelsfall gerne bei uns nach. Was tun wir, wenn wir wegen Krankheit verhindert sind?Die Ferienhausvermittlung und Codan Forsikring (Reiseversicherung)* bieten zwei Typen von Versicherungen beim Mieten eines Ferienhauses an. Beide Versicherungen sichern die Rückzahlung der Miete bei Krankheit oder wenn Sie sich verletzt haben. (*gilt bei Feriekompagniet und Købmand Hansens Feriehusudlejning. Mehr Informationen zur Reiseversicherung Dürfen wir Haustiere mitbringen?Bei jedem Ferienhaus und jeder Ferienwohnung ist angegeben, ob Haustiere oder nur Hunde oder gar keine Haustiere erlaubt sind. Es ist ebenfalls angegeben, wie viele Haustiere Sie gegebenenfalls mitbringen dürfen. ReklamationenEventuelle Fehler oder Mängel am Mietobjekt müssen der Ferienhausvermittlung spätestens 48 Stunden nach Einzug gemeldet werden. Andernfalls kann der Mieter dafür haftbar gemacht werden. Reklamationen wegen mangelhafter Endreinigung sind der Ferienhausvermittlung sofort nach der Ankunft zu melden. Der Mieter ist verpflichtet, der Ferienhausvermittlung eine angemessene Zeit einzuräumen, um die Fehler oder Mängel auszubessern. Gleichzeitig muss der Mieter dazu beitragen, eine Verschlimmerung der Schäden zu vermeiden und damit evtl. Kosten für die Ferienhausvermitllung/den Besitzer zu verringern. Erfolgen die Ausbesserungen nicht zufriedenstellend, ist dies der Ferienhausvermittlung umgehend zu melden. Lesen Sie die Mietbedingungen hier Nordsee Holidays A/S |